§ 10 APVO-AD-Archiv - Leitung der Ausbildung, Ausbildungsstellen
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Archivdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste (APVO-AD-Archiv)
- Amtliche Abkürzung
- APVO-AD-Archiv
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
(1) Für die Leitung der Ausbildung gilt § 6 Abs. 1 entsprechend.
(2) 1Ausbildungsstelle für die Fachstudien ist die Archivschule Marburg - Hochschule für Archivwissenschaft - (im Folgenden: Archivschule). 2Ausbildungsstelle für den Verwaltungslehrgang ist das Studieninstitut. 3Ausbildungsstelle für die berufspraktischen Studienzeiten ist das Landesarchiv.