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  • ab 01.01.2013 (aktuelle Fassung)

§ 10 APVO-AD-Archiv - Leitung der Ausbildung, Ausbildungsstellen

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Archivdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste (APVO-AD-Archiv)
Amtliche Abkürzung
APVO-AD-Archiv
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

(1) Für die Leitung der Ausbildung gilt § 6 Abs. 1 entsprechend.

(2) 1Ausbildungsstelle für die Fachstudien ist die Archivschule Marburg - Hochschule für Archivwissenschaft - (im Folgenden: Archivschule). 2Ausbildungsstelle für den Verwaltungslehrgang ist das Studieninstitut. 3Ausbildungsstelle für die berufspraktischen Studienzeiten ist das Landesarchiv.