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  • ab 24.12.1999 (aktuelle Fassung)

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Niedersachsen über die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit in Zweckverbänden, durch Zweckvereinbarungen und in kommunalen Arbeitsgemeinschaften

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Niedersachsen über die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit in Zweckverbänden, durch Zweckvereinbarungen und in kommunalen Arbeitsgemeinschaften
Redaktionelle Abkürzung
NITHZwVerbG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20300260000000

Vom 16. Dezember 1999 (Nds. GVBl. S. 412 - VORIS 20300 26 00 00 000 -)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: