Art. 2 NITHZwVerbG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Niedersachsen über die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit in Zweckverbänden, durch Zweckvereinbarungen und in kommunalen Arbeitsgemeinschaften
- Redaktionelle Abkürzung
- NITHZwVerbG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20300260000000
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Hannover, den 16. Dezember 1999
Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Rolf Wernstedt
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Niedersächsische Ministerpräsident
Sigmar Gabriel