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Art. 6 HVPFlutStV 2008 - Geltungsdauer und Kündigung

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle
Redaktionelle Abkürzung
HVPFlutStV 2008,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28200

Dieser Vertrag gilt für unbestimmte Zeit. Er kann von jedem Vertragspartner zum Ende eines Kalenderjahres mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. Die übrigen Vertragspartner entscheiden über den Fortbestand des Vertrages. Verpflichtungen zur Kostenerstattung für Hochwasserereignisse, die bei Wirksamwerden der Kündigung andauern oder noch nicht abgewickelt sind, bleiben davon unberührt.