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  • ab 18.08.2023 (aktuelle Fassung)

§ 5 NDZInVeKoSV - Zulässige Arten für Saatgutmischungen bei Blühstreifen und -flächen

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (NDZInVeKoSV)
Amtliche Abkürzung
NDZInVeKoSV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78600

Für die Öko-Regelungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b und c GAPDZG sind die zulässigen Arten für Saatgutmischungen bei Blühstreifen oder -flächen abweichend von Anhang 1 zu Anlage 5 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung in Anlage 3 festgelegt.