§ 5 NDZInVeKoSV - Zulässige Arten für Saatgutmischungen bei Blühstreifen und -flächen
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsische Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (NDZInVeKoSV)
- Amtliche Abkürzung
- NDZInVeKoSV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78600
Für die Öko-Regelungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b und c GAPDZG sind die zulässigen Arten für Saatgutmischungen bei Blühstreifen oder -flächen abweichend von Anhang 1 zu Anlage 5 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung in Anlage 3 festgelegt.