Versionsverlauf

Pflichtfeld

Abschnitt 3 BVABÜRdErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Zahlung von familienbezogenen besoldungs- und versorgungsrechtlichen Leistungen an Angehörige des öffentlichen Dienstes; Überprüfung der Anspruchsberechtigung
Redaktionelle Abkürzung
BVABÜRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441

Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 1. 1. 2017 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2024 außer Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 31. 12. 2016 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 3 Satz 1 des Runderlasses i.d.F. vom 1. Oktober 2022 (Nds. MBl. S. 1356)

An die
Dienststellen der Landesverwaltung

Nachrichtlich:

An die
Region Hannover, Landkreise, Gemeinden und der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts