Abschnitt 3BVABÜRdErl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Zahlung von familienbezogenen besoldungs- und versorgungsrechtlichen Leistungen an Angehörige des öffentlichen Dienstes; Überprüfung der Anspruchsberechtigung
- Redaktionelle Abkürzung
- BVABÜRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20441
Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 1. 1. 2017 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2022 außer Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 31. 12. 2016 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2023 durch Nummer 3 Satz 1 des Runderlasses vom 1. Februar 2017 (Nds. MBl. S. 159)
An die
Dienststellen der Landesverwaltung
Nachrichtlich:
An die
Region Hannover, Landkreise, Gemeinden und der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts