Abschnitt 8 HIBLZuwErl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von Beratungsleistungen zur Unterstützung bei der Antragstellung im Zusammenhang mit einer EU-Fördermaßnahme - "Horizont Impuls" -
- Redaktionelle Abkürzung
- HIBLZuwErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 77100
8.1 Dieser Erl. tritt am 20. 12. 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2029 außer Kraft.
8.2 Der Richtliniengeber stellt sicher, dass dieser Erl. zu jedem Zeitpunkt eine gültige und einschlägige beihilferechtliche Rechtsgrundlage aufweist. Bei Bedarf passt er diesen Erl. rechtzeitig an das jeweils aktuelle Beihilferecht an.
8.3 Die Bewilligungsstelle stellt sicher, dass staatliche Beihilfen ohne gültige und einschlägige beihilferechtliche Rechtsgrundlage nach diesem Erl. nicht gewährt werden.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8.1 des Erl. vom 20. Dezember 2023 (Nds. MBl. S. 1123)
An die
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)