Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 27.11.2021 (aktuelle Fassung)

§ 5 Nds. eAktGerVO - Barrierefreiheit

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Verordnung zur elektronischen Aktenführung bei den Gerichten (Nds. eAktGerVO)
Amtliche Abkürzung
Nds. eAktGerVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31660

Elektronische Akten und Verfahren zur elektronischen Aktenführung und -bearbeitung sollen technisch so gestaltet werden, dass sie, soweit technisch möglich, barrierefrei zugänglich und nutzbar sind.