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  • ab 01.06.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 DBStRdErl - Aufbau von Netzwerken und Auszeichnung von Schulen

Bibliographie

Titel
Stärkung der Demokratiebildung an öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen sowie Schulen in freier Trägerschaft
Redaktionelle Abkürzung
DBStRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Die Mitarbeit von Schulen in Netzwerken mit demokratiepädagogischer Schwerpunktsetzung - bspw. UNESCO-Projektschulen, Europaschule in Niedersachsen, Internationale Nachhaltigkeitsschule/Umweltschule in Europa, "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage" - trägt wesentlich dazu bei, im Sinne von Peer-Learning das Lernen voneinander zu fördern und Demokratiebildung an Schulen zu verankern und zu vertiefen.

Ab 2021 werden allgemein bildende und berufsbildende Schulen, die Demokratiebildung in besonderer Weise in die Schul- und Unterrichtskultur integrieren, vom Niedersächsischen Kultusministerium als "Ausgezeichnete Demokratieschule in Niedersachsen" auf Grundlage eines Bewerbungs- und Auswahlverfahrens ausgezeichnet. Ziel ist der Aufbau eines landesweiten Netzwerks zur Erweiterung und Vertiefung der Demokratiebildung in Niedersachsen.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 des Runderlasses vom 11. Mai 2021 (SVBl. S. 293)