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  • ab 01.08.2021 (aktuelle Fassung)

Anlage NPOGZWiAhndRdErl - Bußgeldkatalog

Bibliographie

Titel
Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen Anordnungen nach den §§ 16a und 17 NPOG
Redaktionelle Abkürzung
NPOGZWiAhndRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21011
Nr.TatbestandGeldbuße in EUR
1Vorsätzlicher Verstoß gegen eine Meldeauflage nach § 16a NPOG200
2Vorsätzlicher Verstoß gegen einen Platzverweis nach § 17 Abs. 1 NPOG durch Wiederkehren in die Verbotszone oder beharrliches Nichtverlassen der Verbotszone 100
3Vorsätzlicher Verstoß gegen einen Platzverweis aus einer Wohnung nach § 17 Abs. 2 NPOG durch Wiederkehren in die Wohnung oder durch Nichtverlassen der Wohnung 200
4Vorsätzlicher Verstoß gegen ein Aufenthaltsverbot nach § 17 Abs. 3 NPOG durch Wiederkehren in die Verbotszone oder Nichtverlassen der Verbotszone 200

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 3 des Runderlasses vom 23. Juli 2021 (Nds. MBl. S. 1241)