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  • ab 16.11.1989 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 APrERL - 6. Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Richtlinien für den Einsatz eines Agent provocateur im Rahmen der Strafverfolgung
Redaktionelle Abkürzung
APrERL,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21011000000023

Dieser Gemeinsame Runderlaß tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

An die
Polizeibehörden und -dienststellen,
Generalstaatsanwälte und Leitenden Oberstaatsanwälte.