§ 2 GlwBerBildVO - Gleichwertigkeit bestimmter Vorbildungen
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Gleichwertigkeit beruflicher Vorbildung für den Hochschulzugang
- Redaktionelle Abkürzung
- GlwBerBildVO,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22210
Die in der Anlage aufgeführten beruflichen Weiterbildungen sind gleichwertige Vorbildungen nach § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Buchst. c NHG.