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  • ab 27.10.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 LegETierSchRdErl 2022 - Anforderungen an die Haltung von Legehennen-Elterntieren

Bibliographie

Titel
Tierschutz; Mindestanforderungen an die Haltung von Legehennen-Elterntieren
Redaktionelle Abkürzung
LegETierSchRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78530

Bei der Auslegung einer den Anforderungen des § 2 Tierschutzgesetz entsprechenden Haltung von Legehennen-Elterntieren sind neben den allgemeinen Anforderungen der TierSchNutztV auch die nach Abschnitt 3 der TierSchNutztV für Legehennen geltenden Anforderungen heranzuziehen. Bei der Berechnung der Besatzdichte nach § 13a Abs. 2 TierSchNutztV werden die Hähne den Hennen gleichgestellt (mit Ausnahme der Nestfläche).

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 5 Satz 1 des RdErl. vom 26. Oktober 2022 (Nds. MBl. S. 1404)