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  • ab 27.10.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 LegETierSchRdErl 2022 - Hintergrund

Bibliographie

Titel
Tierschutz; Mindestanforderungen an die Haltung von Legehennen-Elterntieren
Redaktionelle Abkürzung
LegETierSchRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78530

Die Vorgaben für Legehennen können auch für die Haltung von Legehennen-Elterntieren herangezogen werden, da Betriebe mit Legehennen-Elterntieren neben Bruteiern zumindest zeitweise auch Konsumeier in Verkehr bringen, wofür eine Registrierung nach dem LegRegG erforderlich ist. Im Rahmen der Registrierung ist u. a. nachzuweisen, dass die Anforderungen der TierSchutzNutztV erfüllt werden.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 5 Satz 1 des RdErl. vom 26. Oktober 2022 (Nds. MBl. S. 1404)