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  • ab 01.07.1997 (aktuelle Fassung)

§ 38 NPsychKG - Deckung der Kosten

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) 
Amtliche Abkürzung
NPsychKG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21069040000000

Die aus der Wahrnehmung von Aufgaben nach diesem Gesetz den Landkreisen und kreisfreien Städten entstehenden Kosten werden im Rahmen ihrer Finanzausstattung durch Finanzausgleichszuweisungen und sonstige Einnahmen gedeckt.