Abschnitt 5 LBKosÜRdErl - Planung und Steuerung der Überwachung
Bibliographie
- Titel
- Grundsätze der Durchführung der amtlichen Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Kosmetiküberwachung
- Redaktionelle Abkürzung
- LBKosÜRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78500
Im Sinne der kontinuierlichen Überprüfung der Wirksamkeit der Überwachungstätigkeiten ist es erforderlich, auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse Planungen für die zukünftige Ausrichtung der Überwachung aufzustellen. Die operativen Ziele im Geltungsbereich dieses RdErl. werden den zuständigen Behörden durch ML jährlich mitgeteilt, sog. "Sollzahlenerlass". Dieser enthält Sollzahlen für Betriebskontrollen und Probenahmen nach Nummer 2.3 und 3.1.4.1 und ggf. weitere Hinweise zur Durchführung der Überwachung; Definitionen und Vorgaben für die Erfassung im GeViN sowie Änderungen in der Landesstatistik mit ggf. angepassten Leitlinien zur Landesstatistik sind dort bei der Aufstellung der internen Ziele der kommunalen Überwachungsbehörde und des LAVES und in der Durchführung der amtlichen Überwachung zu berücksichtigen.
Insbesondere für die Festlegung der operativen Ziele werden dabei die im GeViN erfassten Daten zu Betrieben, Kontrollen, Proben, Verstößen und Maßnahmen herangezogen. Der Umfang der hierfür genutzten Daten richtet sich dabei nach dem Umfang der in der Landesstatistik Lebensmittelüberwachung ausgewerteten Daten. Für die Festlegung der Sollzahlen für Betriebskontrollen werden die Ergebnisse der Sollzahlenberichte zugrunde gelegt. Weiterhin werden für die operativen Ziele die Erkenntnisse aus der vorjährigen Landesstatistik sowie der ggf. vorliegenden Berichte der zuständigen Behörden genutzt. Anhand der Landesstatistik erfolgt durch ML ein Abgleich mit den jeweiligen operativen Zielen; die Erkenntnisse werden für fachaufsichtliche Zwecke verwendet.
Die Landesstatistik Lebensmittelüberwachung kann außerdem die Grundlage für weitere Berichterstattungen bilden, wie z. B. den Verbraucherschutzbericht. Inhalt und Umfang der Landesstatistik werden festgelegt durch den Lenkungskreis Landesstatistik, welcher sich aus Vertretern des ML, des LAVES und der kommunalen Behörden zusammensetzt.