Abschnitt 3 TFVAufgRdErl - Aufgaben
Bibliographie
- Titel
- Aufgaben der Task Force Verbraucherschutz im LAVES
- Redaktionelle Abkürzung
- TFVAufgRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78500
3.1 Laufende Aufgaben
Auf die Task Force Verbraucherschutz entfallen die folgenden laufenden Aufgaben, die in Abstimmung mit dem ML durchgeführt werden:
- a)
Geschäftsstelle für das Krisenmanagementhandbuch Niedersachsen (KMH) sowie Mitarbeit in den Arbeitsgruppen zur Weiterentwicklung des Krisenmanagements im Allgemeinen sowie des KMH im Speziellen,
- b)
Geschäftsstelle der Arbeitsgruppen für das Krisenmanagement mit der Wirtschaft,
- c)
fachliche Unterstützung bei der Planung des Ereignisfallmanagements auf Anforderung der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden,
- d)
Unterstützung des ML bei der Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Ereignis- und Krisenbewältigung,
- e)
Organisation und Durchführung von Ereignis- und Krisenübungen,
- f)
Unterstützung des ML bei der Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Frühwarnung und -erkennung und zu epidemiologischen Fragestellungen,
- g)
Unterstützung des ML bei der Konzeptentwicklung von systematischen Schwerpunktprogrammen oder anlassbezogenen Kontrollprogrammen zur Klärung überregionaler Fragestellungen in Zusammenarbeit mit und nach Freigabe durch das ML,
- h)
Unterstützung des ML bei der Konzeptentwicklung für die Auditierung betrieblicher Eigenkontrollsysteme in Lebensmittelbetrieben mit überregionaler Bedeutung unter Berücksichtigung interdisziplinärer Ansätze nach Weisung und Freigabe durch das ML,
- i)
Unterstützung des ML bei der Durchführung und Organisation von Besprechungen,
- j)
Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für die Bereiche Lebensmittel und Bedarfsgegenstände,
- k)
Unterstützung des ML bei der Weiterentwicklung der Lebensmittelüberwachung (z. B. Erstellung von Entwürfen zu Ausführungshinweisen),
- l)
Kontaktstelle "Anonyme Meldestelle",
- m)
Kontaktstelle "Schnellwarnsystem",
- n)
Kontaktstelle "Lebensmittelbetrug/Amtshilfe",
- o)
Erstellung und Auswertung des Zoonosen-Stichprobenplans in Niedersachsen (insbesondere Probenanforderungen bei den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden, Übermittlung der Angaben nach § 6 Abs. 6 AVV Zoonosen Lebensmittelkette, Beratung und Unterstützung der kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden bei der Planumsetzung, fachliche Begleitung und Plausibilitätsprüfungen der Datenmeldungen nach § 9 AVV Zoonosen Lebensmittelkette, Berichtswesen),
- p)
Zusammenstellung der BELA-Meldungen der kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden (BELA-Koordinierung),
- q)
Koordinierung der Aufklärung landkreisübergreifender lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche,
- r)
Koordinierung des Einsatzes des interdisziplinären, landesseitigen Expertenteams PCB/Dioxine auf Anforderung der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden.
3.2 Aufgaben im Ereignis- und Krisenfall
Die Zusammenarbeit von ML, LAVES und den kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden wird gemäß der im KMH vereinbarten Vorgaben geregelt.
Im Ereignis- und Krisenfall obliegen der Task Force Verbraucherschutz nach Weisung des ML folgende Aufgaben:
- a)
Sammlung, Bündelung und Auswertung von Informationen und Daten aller am Vorgang beteiligten Stellen zur Erstellung eines täglichen Lageberichts,
- b)
Unterstützung bei der Ursachenaufklärung auf Anforderung der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde,
- c)
durchgängige, umfassende und umgehende Information des ML über aktuelle Sachverhalte,
- d)
Koordinierung der amtlichen Probenahme und Kontrollen sowie Zusammenfassung der Ergebnisse,
- e)
Erstellung und Anpassung von Formatvorlagen zur Datenübermittlung und Visualisierung von Warenströmen,
- f)
Erarbeitung von Informationsmaterial für relevante Zielgruppen wie z. B. FAQ,
- g)
Einrichtung einer Service-Hotline,
- h)
Übernahme von Aufgaben im Rahmen der "Task Force Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit" des Bundes und der Länder,
- i)
Übernahme sonstiger Aufgaben im Zusammenhang mit dem Ereignis- und Krisenfallmanagement nach Vorgabe des ML.