Abschnitt 4 LBlFErl - Verfahren
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Leistungen aus dem Landesfonds für blinde Menschen in besonderen Lebenssituationen (Landesblindenfonds) und aus dem Assistenzleistungsfonds für ehrenamtlich tätige Menschen mit Behinderungen in leitender Funktion oder in Gremien
- Redaktionelle Abkürzung
- LBlFErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21141
4.1 Bewilligungsbehörde ist das LS.
4.2 Leistungsanträge sind bei der Bewilligungsbehörde zu stellen.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 5 des Erl. vom 11. Dezember 2020 (Nds. MBl. S. 1620)