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  • ab 16.07.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 WaffRRBRdErl - Reichsbürger und Selbstverwalter

Bibliographie

Titel
Waffenrecht; Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit von sog. Reichsbürgern und Selbstverwaltern
Redaktionelle Abkürzung
WaffRRBRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21012

Reichsbürger und Selbstverwalter sind Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begründungen - u. a. unter Berufung auf das historische Deutsche Reich, verschwörungstheoretische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht - die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen, den demokratisch gewählten Repräsentantinnen und Repräsentanten die Legitimation absprechen oder sich gar in Gänze als außerhalb der Rechtsordnung stehend definieren und deshalb die Besorgnis besteht, dass sie Verstöße gegen die Rechtsordnung begehen 1).

Durch dieses bewusste teilweise oder sogar vollständige Negieren der deutschen Rechtsordnung besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Reichsbürger und Selbstverwalter vorsätzlich gegen diese verstoßen, indem z. B. vorsätzlicher Widerstand gegen staatliche Maßnahmen geleistet wird. Zudem entwickeln sich aus der ideologisch begründeten Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland in einigen Fällen Systemüberwindungsfantasien, die sich bisweilen in konkrete Umsturzpläne manifestiert.

Eine trennscharfe Unterscheidung zwischen Reichsbürgern und Selbstverwaltern ist mitunter schwer zu treffen. Reichsbürger lehnen die Bundesrepublik Deutschland unter Berufung auf ein "Deutsches Reich" ab. Selbstverwalter dagegen sind nicht vom Weiterbestehen eines "Deutschen Reichs" überzeugt, fühlen sich der Bundesrepublik Deutschland dennoch nicht zugehörig. Sie behaupten, sie könnten durch eine Erklärung aus dem Staat austreten und seien daher nicht an dessen Gesetze gebunden. In der Konsequenz werden das Grundgesetz wie auch bundesdeutsche Gesetze, Bescheide und Gerichtsurteile als nichtig erachtet.

Die Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter ist sehr heterogen. Sie setzt sich aus Einzelpersonen ohne strukturelle Einbindung, formellen und informellen Kleinst- und Kleingruppierungen, überregional agierenden Personenzusammenschlüssen und virtuellen Netzwerken zusammen.

Angehörige der Reichsbürger- und Selbstverwalterszene weisen häufig eine Affinität zu Waffen auf. Durch die Bereitschaft von Reichsbürgern und Selbstverwaltern, ihren eigenen Staatsvorstellungen teilweise auch mit Gewalt Nachdruck zu verleihen oder sich bestehendem Recht und Gesetz bewusst zu widersetzen, stellt der Waffenbesitz eine potenzielle Gefahr für den demokratischen Rechtsstaat und dessen Repräsentantinnen und Repräsentanten dar.

Typische Verhaltensweisen, die die Annahme der Zugehörigkeit zur Reichsbürger- oder Selbstverwalterszene oder die Aneignung einer entsprechenden Ideologie vermuten lassen sind der Nummer 1 der Anlage 2) zu entnehmen.

Eine Zugehörigkeit zur Reichsbürger- oder Selbstverwalterszene oder die Aneignung einer entsprechenden Ideologie kann auch aufgrund der Mitgliedschaft in einer entsprechenden Vereinigung vermutet werden. Unter Nummer 2 der Anlage sind die Vereinigungen aufgelistet.

Vergleiche Verfassungsschutzbericht 2023 des BMI sowie Verfassungsschutzbericht 2023 des MI.

Die Anlage zu diesem RdErl. ist als VS-NfD eingestuft und nicht im Nds. MBl. veröffentlicht.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 5 des RdErl. vom 15. Juli 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 324)