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Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über den Beitritt des Landes Niedersachsen zur rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts "Dataport"

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über den Beitritt des Landes Niedersachsen zur rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts "Dataport"
Redaktionelle Abkürzung
DataPNdsBeitrStV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20500

Vom 30. Oktober 2009/30. April 2010 (Nds. GVBl. S. 500, 549 - VORIS 20500 -) Red. Anm.:

Red. Anm.: Veröffentlicht durch das Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über den Beitritt des Landes Niedersachsen zur rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts "Dataport" vom 10. November 2010 (Nds. GVBl. S. 500)

Das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Ministerpräsidenten, das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch den Ministerpräsidenten, die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch den Senat, die Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch den Senat, und das Land Niedersachsen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, schließen vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe folgenden Staatsvertrag, der den Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Errichtung von Dataport als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts vom 27.8.2003 (im folgenden Errichtungsstaatsvertrag) in der Fassung des Änderungsstaatsvertrages für den Beitritt Bremens und Mecklenburg-Vorpommerns vom 18.10.2005 bis 24.10.2005 ändert.

Bekanntmachung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über den Beitritt des Landes Niedersachsen zur rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts "Dataport" vom 3. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 549):

"Aufgrund des Artikels 1 Abs. 3 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über den Beitritt des Landes Niedersachsen zur rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts "Dataport" vom 10. November 2010 (Nds. GVB1. S. 500) wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 am 26. November 2010 in Kraft getreten ist."