Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über den Beitritt des Landes Niedersachsen zur rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts "Dataport"
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über den Beitritt des Landes Niedersachsen zur rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts "Dataport"
- Redaktionelle Abkürzung
- DataPNdsBeitrStV,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20500
Vom 30. Oktober 2009/30. April 2010 (Nds. GVBl. S. 500 - VORIS 20500 -) (1)
Red. Anm.: Veröffentlicht durch das Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über den Beitritt des Landes Niedersachsen zur rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts "Dataport" vom 10. November 2010 (Nds. GVBl. S. 500)
Das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Ministerpräsidenten, das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch den Ministerpräsidenten, die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch den Senat, die Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch den Senat, und das Land Niedersachsen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, schließen vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe folgenden Staatsvertrag, der den Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Errichtung von Dataport als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts vom 27.8.2003 (im folgenden Errichtungsstaatsvertrag) in der Fassung des Änderungsstaatsvertrages für den Beitritt Bremens und Mecklenburg-Vorpommerns vom 18.10.2005 bis 24.10.2005 ändert.
Nach Artikel 2 tritt der Staatsvertrag mit Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde, frühestens am 1. Januar 2010, in Kraft. Die Ratifikationsurkunden sind in der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein zu hinterlegen.
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist nach Artikel 1 Absatz 3 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über den Beitritt des Landes Niedersachsen zur rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts "Dataport" vom 10. November 2010 (Nds. GVBl. S. 500) im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.