Abschnitt 1 ÖSFDLRdErl - Der Einsatz von Freiwilligendienstleistenden in der Schule
Bibliographie
- Titel
- Der Einsatz von Freiwilligendienstleistenden in öffentlichen Schulen
- Redaktionelle Abkürzung
- ÖSFDLRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Freiwillige, die einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder einen Jugendfreiwilligendienst (JFD) absolvieren, können nach Maßgabe der die jeweiligen Freiwilligendienste regelnden Gesetze an Schulen eingesetzt werden. Es ist bei beiden Freiwilligendiensten grundsätzlich zwischen einem Einsatz von Freiwilligen an einer Schule als Einsatzstelle und dem Einsatz über einen außerschulischen Partner als Einsatzstelle zu unterscheiden. Mit Rücksicht auf die durch die jeweiligen Gesetze unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten regelt dieser Erlass den Einsatz von Freiwilligen für den BFD und den JFD gesondert.
Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 des RdErl. i.d.F. vom 1. Oktober 2024 (SVBl. S. 525)