§ 1 NAbgG - Erwerb und Verlust des Mandats
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages (Niedersächsisches Abgeordnetengesetz - NAbgG)
- Amtliche Abkürzung
- NAbgG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 11110030000000
Erwerb und Verlust eines Mandats im Landtag richten sich nach den Vorschriften der Niedersächsischen Verfassung und des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes.