§ 1 AbgG - Erwerb und Verlust des Mandats
Bibliographie
- Titel
- [keine Angabe]
- Redaktionelle Abkürzung
- AbgG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 11110030000000
Erwerb und Verlust eines Mandats im Niedersächsischen Landtag richten sich nach den Vorschriften der Vorläufigen Niedersächsischen Verfassung und des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes.