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§ 1 AbgG - Erwerb und Verlust des Mandats

Bibliographie

Titel
[keine Angabe]
Redaktionelle Abkürzung
AbgG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
11110030000000

Erwerb und Verlust eines Mandats im Niedersächsischen Landtag richten sich nach den Vorschriften der Vorläufigen Niedersächsischen Verfassung und des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes.