§ 1 KiStRG - Geltungsbereich
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Erhebung von Steuern durch Kirchen, andere Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften (Kirchensteuerrahmengesetz - KiStRG -)
- Amtliche Abkürzung
- KiStRG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 62100010000000
Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten im Land Niedersachsen für die Landeskirchen, Diözesen und anderen Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, sowie für ihre Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände. Für Weltanschauungsgemeinschaften im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, gelten die nachfolgenden Regelungen mit Ausnahme des § 11 Abs. 1 bis 5 entsprechend.