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  • ab 17.01.2018 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 BFStrBauAMErl - 5. Wettbewerbsgrundsatz

Bibliographie

Titel
Behandlung von Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie sonstiger landschaftspflegerischer Maßnahmen beim Bundesfernstraßenbau
Redaktionelle Abkürzung
BFStrBauAMErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
92200

Die Abgabe von Flächen mit landschaftspflegerischen Maßnahmen an mögliche Interessentinnen oder Interessenten soll unter Berücksichtigung der fachlichen und technischen Eignung im Wege des Wettbewerbs erfolgen. Die fachlich infrage kommenden Interessentinnen oder Interessenten sind anzuschreiben und über die anstehende Abgabe der Flächen und die daran geknüpften Bedingungen zu informieren. Die Verträge über die Flächenübertragung sollen auch Klauseln über Schadenersatzleistungen im angemessenen Umfang bei Pflichtversäumnissen enthalten.

Es verbleibt die Möglichkeit der Flächenabgabe an die BImA.