Abschnitt 1 TMAbrRdErl
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO); Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) - Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer zu telemedizinischen Leistungen
- Redaktionelle Abkürzung
- TMAbrRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20444
Der Vorstand der Bundesärztekammer hat die nachfolgenden Abrechnungsempfehlungen zu telemedizinischen Leistungen beschlossen.
Die Abrechnungsempfehlungen werden in der Anlage bekannt gemacht. Sie sind im Rahmen von § 5 Abs. 1 NBhVO bei der Festsetzung der Beihilfe zu berücksichtigen.
Dieser RdErl. tritt am 13.7.2020 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch RdErl. vom 13. Juli 2020 (Nds. MBl. S. 708)
An die
Dienststellen der Landesverwaltung
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