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  • ab 13.07.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 TMAbrRdErl

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO); Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) - Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer zu telemedizinischen Leistungen
Redaktionelle Abkürzung
TMAbrRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20444

Der Vorstand der Bundesärztekammer hat die nachfolgenden Abrechnungsempfehlungen zu telemedizinischen Leistungen beschlossen.

Die Abrechnungsempfehlungen werden in der Anlage bekannt gemacht. Sie sind im Rahmen von § 5 Abs. 1 NBhVO bei der Festsetzung der Beihilfe zu berücksichtigen.

Dieser RdErl. tritt am 13.7.2020 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch RdErl. vom 13. Juli 2020 (Nds. MBl. S. 708)

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