Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 31.01.1985, Az.: L 10 Lw 15/84

Landwirtschaft; Landwirt; Altershilfe; Landwirtschaftsmeister; Vollschicht; Sitzen; Landabgabenrente; Berufsunfähigkeit; Verweisbarkeit; Verweisung; Futtermeister

Bibliographie

Gericht
LSG Niedersachsen
Datum
31.01.1985
Aktenzeichen
L 10 Lw 15/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 11443
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LSGNIHB:1985:0131.L10LW15.84.0A

Verfahrensgang

vorgehend
SG Oldenburg (Oldenburg) 25.07.1984 - S 3 Lw 6/83

Fundstelle

  • SGb 1985, 431

Amtlicher Leitsatz

Ein früherer landwirtschaftlicher Unternehmer, der Landwirtschaftsmeister ist und noch leichte bis mittelschwere Arbeiten vollschichtig vorwiegend im Sitzen in geschlossenen gleichmäßig warmen und staubfreien Räumen verrichten kann, kann die Landabgaberente (wegen Berufsunfähigkeit) nicht beanspruchen, weil er auf die Tätigkeiten eines Angestellten bei einer landwirtschaftlichen Buchstelle und eines Futtermeisters in einem Gestüt verweisbar ist.