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  • ab 16.07.1968 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 VLRL

Bibliographie

Titel
Richtlinien über verkehrslenkende Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörden der Straßenbaubehörden und der Polizei (-Verkehrslenkungsrichtlinien-)
Redaktionelle Abkürzung
VLRL,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
93100000000001

Der Bundesminister für Verkehr hat gemeinsam mit den Ländern auf Grund der bis jetzt gewonnenen Erfahrungen die mit den Bezugserlassen veröffentlichten Richtlinien für die Durchführung verkehrslenkender Aufgaben der Straßenverkehrsbehörden überarbeitet und die neue Fassung der Richtlinien in einer im Anschluß an diesen Erlaß abgedruckten Verlautbarung vom 9.5.1968 in Heft 11 des Verkehrsblattes vom 15.6.1968 auf S. 239 unter der neuen Bezeichnung "Richtlinien für verkehrslenkende Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörden, der Straßenbaubehörden und der Polizei (- Verkehrslenkungsrichtlinien -)" veröffentlicht. Die neuen Richtlinien werden hiermit für das Land Niedersachsen zu verbindlichen Verwaltungsvorschriften erklärt.

Das unter Tz. 2.321 der Richtlinien erwähnte Allgemeine Rundschreiben Straßenbau des BMV vom 19.12.1963 ist als Anlage zum RdErl. des Nds. MfWuV vom 3.4.1964 (Nds. MBl. S. 341 - GültL 101/35) veröffentlicht worden. Für das Landesrecht wird auf den RdErl. vom 3.4.1964 verwiesen.

Die bisherigen Richtlinien für die Durchführung verkehrslenkender Aufgaben der Straßenverkehrsbehörden treten hiermit außer Kraft. Die Bezugserlasse werden daher aufgehoben.

An die
Regierungspräsidenten und Präs. der Nds. Verw.-Bezirke,
Landkreise, kreisfreien und selbständigen Städte,
Straßenbauämter Hannover, Northeim und Verden in ihrer Eigenschaft als Straßenverkehrsbehörden,
Dienststellen der nds. Straßenbauverwaltung,
Polizeibehörden und -dienststellen.