Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 05.02.1990, Az.: Ss 19/90

Vorliegen einer Versteigerung im Sinne von § 34b Gewerbeordnung (GewO)

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
05.02.1990
Aktenzeichen
Ss 19/90
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1990, 20831
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1990:0205.SS19.90.0A

Amtlicher Leitsatz

Zum Begriff der Versteigerung i.S.v. § 34b Abs. 1 und 2 GewO

Gründe

1

Um eine Versteigerung im Sinn von § 34b Abs. 1 und 2 GewO handelt es sich auch dann, wenn für ein zu veräußerndes Grundstück in einem nichtöffentlichen Kreis geladener Interessenten die Gebote anonym auf verdeckten Zetteln abgegeben werden, die Mitbieter aber sofort die Gelegenheit zum Überbieten erhalten; auf den Zeitpunkt des erst später zu schließenden notariellen Vertrags kommt es nicht an.