Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 01.12.1976, Az.: IV A 156/75

Fahrtauglichkeit; Eignung; Führen eines Fahrzeugs; Versicherungsbeitrag; Verzug; Widerruf; Versicherungsbestätigung

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
01.12.1976
Aktenzeichen
IV A 156/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11338
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1976:1201.IV.A156.75.0A

Fundstelle

  • VersR 1977, 902

Amtlicher Leitsatz

Fahruntauglichkeit ist auch dann in Betracht zu ziehen, wenn der Fahrzeugführer wiederholt schuldhaft seine fälligen Versicherungsbeiträge nicht entrichtet hat und die Versicherung die ihm erteilte Versicherungsbestätigung widerrufen mußte. Der Fahrzeugführer kann sich nicht auf die Nachhaftung des Versicherers in § 3 Abs. 5 PflVG berufen.