Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 01.12.1976, Az.: IV A 156/75
Fahrtauglichkeit; Eignung; Führen eines Fahrzeugs; Versicherungsbeitrag; Verzug; Widerruf; Versicherungsbestätigung
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 01.12.1976
- Aktenzeichen
- IV A 156/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 11338
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1976:1201.IV.A156.75.0A
Rechtsgrundlage
- § 4 Abs. 1 StVG
Fundstelle
- VersR 1977, 902
Amtlicher Leitsatz
Fahruntauglichkeit ist auch dann in Betracht zu ziehen, wenn der Fahrzeugführer wiederholt schuldhaft seine fälligen Versicherungsbeiträge nicht entrichtet hat und die Versicherung die ihm erteilte Versicherungsbestätigung widerrufen mußte. Der Fahrzeugführer kann sich nicht auf die Nachhaftung des Versicherers in § 3 Abs. 5 PflVG berufen.