Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 03.03.1993, Az.: 2 U 213/92

Fahrzeugschlüssel; Schlüsseltresor am Fahrzeug; Fahrzeugentwendung; Grob fahrlässige Herbeiführung; Umzäumtes Gelände mit Bewachung

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
03.03.1993
Aktenzeichen
2 U 213/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 16286
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1993:0303.2U213.92.0A

Fundstellen

  • VersR 1994, 170 (Volltext mit red. LS)
  • ZfS 1994, 96
  • zfs 1994, 96-97 (red. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Wurde das Fahrzeug auf einem umzäumten Gelände abgestellt, welches zur Tatzeit bewacht war, so stellt das Aufbewahren des Fahrzeugschlüssels in einem außen am Fahrzeug angebrachten Schlüsseltresor keine grob fahrlässige Herbeiführung der Fahrzeugentwendung dar.