Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 03.03.1993, Az.: 2 U 213/92
Fahrzeugschlüssel; Schlüsseltresor am Fahrzeug; Fahrzeugentwendung; Grob fahrlässige Herbeiführung; Umzäumtes Gelände mit Bewachung
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 03.03.1993
- Aktenzeichen
- 2 U 213/92
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1993, 16286
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1993:0303.2U213.92.0A
Rechtsgrundlagen
- § 12 AKB
- § 61 VVG
Fundstellen
- VersR 1994, 170 (Volltext mit red. LS)
- ZfS 1994, 96
- zfs 1994, 96-97 (red. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Wurde das Fahrzeug auf einem umzäumten Gelände abgestellt, welches zur Tatzeit bewacht war, so stellt das Aufbewahren des Fahrzeugschlüssels in einem außen am Fahrzeug angebrachten Schlüsseltresor keine grob fahrlässige Herbeiführung der Fahrzeugentwendung dar.