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  • ab 21.12.2005 (aktuelle Fassung)

Art. 1 NW-FVAStVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen, dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die Errichtung der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt
Redaktionelle Abkürzung
NW-FVAStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
79100

(1) Dem am 11./20. Oktober 2005 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen, dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die Errichtung der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 8 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen. (1)

(1) Red. Anm.:

In Kraft getreten am 1. Februar 2006 (Bek. vom 15. Februar 2006, Nds. GVBl. S. 62)