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  • ab 10.10.1995 (aktuelle Fassung)

Art. 2 GesundWesenG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Abkommen über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland
Redaktionelle Abkürzung
GesundWesenG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21061020000000

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 2. Oktober 1995

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages

Horst M i l d e

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident

S c h r ö d e r