Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 15.02.2001 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 SchweiHygErl - Allgemeines

Bibliographie

Titel
Durchführung der Schweinehaltungshygieneverordnung
Redaktionelle Abkürzung
SchweiHygErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78510000047002

Zuständige Behörden nach den §§ 4 und 11 sowie der Anlage 3 Abschnitt II Nr. 2 Buchst. d sind gemäß § 2 Abs. 1 AGTierSG die Landkreise und kreisfreien Städte. Die Zulassung von Gesundheitsprogrammen darf nur nach vorheriger Abstimmung mit dem ML erfolgen.