Abschnitt 1 SchweiHygErl - Allgemeines
Bibliographie
- Titel
- Durchführung der Schweinehaltungshygieneverordnung
- Redaktionelle Abkürzung
- SchweiHygErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78510000047002
Zuständige Behörden nach den §§ 4 und 11 sowie der Anlage 3 Abschnitt II Nr. 2 Buchst. d sind gemäß § 2 Abs. 1 AGTierSG die Landkreise und kreisfreien Städte. Die Zulassung von Gesundheitsprogrammen darf nur nach vorheriger Abstimmung mit dem ML erfolgen.