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  • ab 20.05.2008 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 VK-ZustBeschl

Bibliographie

Titel
Öffentliches Auftragswesen; Zuständigkeitsverlagerung bei den niedersächsischen Vergabekammern
Redaktionelle Abkürzung
VK-ZustBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
72081

2.
Der Vergabekammer Lüneburg beim MW, Regierungsvertretung Lüneburg, werden mit Wirkung vom 1.7.2008 die Nachprüfungsverfahren nach den §§ 102 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für Vergaben der niedersächsischen Hochbauverwaltung und sämtlicher anderer Vergaben des Geschäftsbereichs des MF übertragen.