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  • ab 20.05.2008 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 VK-ZustBeschl

Bibliographie

Titel
Öffentliches Auftragswesen; Zuständigkeitsverlagerung bei den niedersächsischen Vergabekammern
Redaktionelle Abkürzung
VK-ZustBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
72081

4.
Die Vergabekammer Niedersachsen beim MW, Regierungsvertretung Lüneburg, führt alle Nachprüfungsverfahren fort, die bis zum 30.6.2008 bei der Vergabekammer der OFD Hannover beantragt und eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen sind. Gleiches gilt sinngemäß für Entscheidungen über Kostenfestsetzungsanträge, welche von den Beteiligten im Nachgang zu beendeten Nachprüfungsverfahren noch vor dem 1.7.2008 bei der Vergabekammer der OFD Hannover gestellt werden.