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  • ab 01.01.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt WBR 2020

Bibliographie

Titel
Waldbewertungsrichtlinien (WBR 2020)
Amtliche Abkürzung
WBR 2020
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
79100

Die in der Anlage abgedruckten Waldbewertungsrichtlinien (im Folgenden: WBR 2020) sind von der Anstalt Niedersächsische Landesforsten, dem LStN und der LWK verbindlich anzuwenden.

Die ständige Aktualisierung der für die Waldbewertung notwendigen Basisdaten obliegt dem Arbeitskreis Waldbewertung unter der Leitung des Fachreferats beim ML. Mitglieder sind die Anstalt Niedersächsische Landesforsten, das LStN, die LWK sowie beratend die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sparte Bundesforst. Die Anstalt Niedersächsische Landesforsten leistet die erforderliche fachliche Zuarbeit und unterstützt andere Landesbehörden sowie Dritte bei der Anwendung der WBR 2020.

Die WBR 2020 sind mit Anlagen, Tabellen und Vordrucken im Internet zugänglich unter www.niedersachsen.de oder www.landesforsten.de.

Dieser RdErl. tritt am 1.1.2020 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Runderlass vom 4. Dezember 2019 (Nds. MBl. S. 1774)

An
die Anstalt Niedersächsische Landesforsten
die Landwirtschaftskammer Niedersachsen
das Landesamt für Steuern Niedersachsen

Nachrichtlich:

An die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sparte Bundesforst
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen beim
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen