Die in der Anlage abgedruckten Waldbewertungsrichtlinien (im Folgenden: WBR 2020) sind von der Anstalt Niedersächsische Landesforsten, dem LStN und der LWK verbindlich anzuwenden.
Die ständige Aktualisierung der für die Waldbewertung notwendigen Basisdaten obliegt dem Arbeitskreis Waldbewertung unter der Leitung des Fachreferats beim ML. Mitglieder sind die Anstalt Niedersächsische Landesforsten, das LStN, die LWK sowie beratend die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sparte Bundesforst. Die Anstalt Niedersächsische Landesforsten leistet die erforderliche fachliche Zuarbeit und unterstützt andere Landesbehörden sowie Dritte bei der Anwendung der WBR 2020.
Die WBR 2020 sind mit Anlagen, Tabellen und Vordrucken im Internet zugänglich unter www.niedersachsen.de oder www.landesforsten.de.
Dieser RdErl. tritt am 1.1.2020 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft.
An
die Anstalt Niedersächsische Landesforsten
die Landwirtschaftskammer Niedersachsen
das Landesamt für Steuern Niedersachsen
Nachrichtlich:
An die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sparte Bundesforst
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen beim
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen