§ 4 ZustVO-WK - Ausschluss der Zuständigkeit der großen selbständigen Städte und der selbständigen Gemeinden
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten Wald und Kleingarten (ZustVO-WK)
- Amtliche Abkürzung
- ZustVO-WK
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 79100
Die Zuständigkeit der großen selbständigen Städte und der selbständigen Gemeinden wird für die Aufgabe nach § 1 ausgeschlossen.