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§ 4 ZustVO-WK - Ausschluss der Zuständigkeit der großen selbständigen Städte und der selbständigen Gemeinden

Bibliographie

Titel
Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten Wald und Kleingarten (ZustVO-WK) 
Amtliche Abkürzung
ZustVO-WK
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
79100

Die Zuständigkeit der großen selbständigen Städte und der selbständigen Gemeinden wird für die Aufgabe nach § 1 ausgeschlossen.