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§ 4 ZustVO-WJK - Ausschluss der Zuständigkeit der großen selbständigen Städte und der selbständigen Gemeinden

Bibliographie

Titel
Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten Wald, Jagd und Kleingarten (ZustVO-WJK) 
Amtliche Abkürzung
ZustVO-WJK
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
79100

Die Zuständigkeit der großen selbständigen Städte und der selbständigen Gemeinden wird für die Aufgaben nach den §§ 1 und 2 Abs. 1 ausgeschlossen.