§ 4 ZustVO-WJK - Ausschluss der Zuständigkeit der großen selbständigen Städte und der selbständigen Gemeinden
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten Wald, Jagd und Kleingarten (ZustVO-WJK)
- Amtliche Abkürzung
- ZustVO-WJK
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 79100
Die Zuständigkeit der großen selbständigen Städte und der selbständigen Gemeinden wird für die Aufgaben nach den §§ 1 und 2 Abs. 1 ausgeschlossen.