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  • ab 01.01.1974 (aktuelle Fassung)

Art. 1 WassSchPolSA

Bibliographie

Titel
Abkommen über die Aufgaben und Finanzierung der Wasserschutzpolizei-Schule
Redaktionelle Abkürzung
WassSchPolSA,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411030000000

(1) Die Wasserschutzpolizei-Schule ist eine gemeinsame Bildungsstätte der vertragschließenden Länder. Sie ist eine Einrichtung des Landes Hamburg mit Sitz in Hamburg.

(2) Die Dienstaufsicht obliegt dem Präses der Behörde für Inneres der Freien und Hansestadt Hamburg, die Fachaufsicht führen die Innenminister/-senatoren der vertragschließenden Länder gemeinsam.