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  • ab 01.01.1974 (aktuelle Fassung)

Art. 2 WassSchPolSA

Bibliographie

Titel
Abkommen über die Aufgaben und Finanzierung der Wasserschutzpolizei-Schule
Redaktionelle Abkürzung
WassSchPolSA,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411030000000

Die Wasserschutzpolizei-Schule dient der einheitlichen Aus- und Fortbildung der Beamten bei den Wasserschutzpolizeien im Rahmen des jeweiligen Landesrechts. Zu den Aus- und Fortbildungsveranstaltungen können andere Angehörige des öffentlichen Dienstes der Vertragschließenden zugelassen werden.