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  • ab 13.07.2004 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 VwMoMWBeschl

Bibliographie

Titel
Verwaltungsmodernisierung; Organisations- und Standortentscheidungen im Geschäftsbereich des MW
Redaktionelle Abkürzung
VwMoMWBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20100

Die LReg hat am 20./21. 9. 2004 folgenden Beschluss gefasst:

1.
Die LReg beschließt die Gründung einer niedersächsischen Hafen-Servicegesellschaft (im Folgenden: Gesellschaft). Die Gesellschaft wird in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG gegründet.

2.
Die Zentrale der neuen Gesellschaft bekommt ihren Sitz in Oldenburg. An den Standorten Emden, Norden, Wilhelmshaven, Brake und Cuxhaven werden Niederlassungen gegründet. Die SHC GmbH behält ihren Sitz in Cuxhaven.

3.
Die Hafenämter Elbe, Ems-Dollart und Jade-Weser werden zum 31. 12. 2004 aufgelöst.

4.
Die Aufgaben der Hafenämter werden mit Ausnahme der Hoheitsaufgaben zum Zeitpunkt der Auflösung der Hafenämter auf die Gesellschaft übertragen.

5.
Mit Wirkung vom 1. 1. 2005 werden die nachstehenden hoheitlichen Aufgaben der Hafenämter auf das MW verlagert:

5.1
Gefahrenabwehr in Hafen-, Fähr- und Schifffahrtsangelegenheiten,

5.2
Seemannsamttätigkeiten,

5.3
Schiffsentsorgung,

5.4
Port Security, Designated Authority,

5.5
Betrieb von Hafenfunkstellen.

6.
Die Aufgaben der BezReg Weser-Ems (Dezernat 208) werden mit Ausnahme der Hoheitsaufgaben zum 1. 1. 2005 auf die Gesellschaft übertragen.

7.
Die hoheitlichen Aufgaben der Bezirksregierungen (Dezernat 208) sowie die Aufgaben der Designated Authority i.S. des SOLAS-Übereinkommens und des ISPS-Codes (DA) bei der BezReg Weser-Ems werden zum 1. 1. 2005 auf das MW verlagert.

8.
Das MW, das MI und das MF werden beauftragt, über die infolge der Aufgabenverlagerung nach den Nummern 1 bis 7 erforderlichen personalwirtschaftlichen, organisatorischen, stellenmäßigen sowie verwaltungs- und haushaltsrechtlichen Maßnahmen bis zum 31. 12. 2004 Einvernehmen herzustellen.

9.
Die Bezugsbeschlüsse zu c und d werden aufgehoben.