Abschnitt 1 HRSLAAnwSZRdErl
Bibliographie
- Titel
- Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen an Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, der Fachrichtung Bildung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen und das Lehramt für Sonderpädagogik
- Redaktionelle Abkürzung
- HRSLAAnwSZRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20441
Aufgrund des § 59 NBesG vom 20.12.2016 (Nds. GVBl. S. 308; 2017 S. 64), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 16.12.2021 (Nds. GVBl. S. 883), werden Anwärterinnen und Anwärtern in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, der Fachrichtung Bildung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen und das Lehramt für Sonderpädagogik, aufgrund des erheblichen Mangels an hinreichend qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern Anwärtersonderzuschläge in Höhe von 20 % des zustehenden Anwärtergrundbetrages gezahlt.
Außer Kraft am 1. August 2025 durch Nummer 2 des RdErl. vom 6. Juli 2022 (Nds. MBl. S. 908)