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§ 2 AuslBMpflVO

Bibliographie

Titel
Verordnung über die eingeschränkte Mitteilungspflicht der Ausländerbeauftragten und Ausländerbeiräte
Redaktionelle Abkürzung
AuslBMpflVO,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
26100000100000

Diese Verordnung tritt vierzehn Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Hannover, den 3. September 1992.

Das Niedersächsische Landesministerium

Schröder

Glogowski