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  • ab 14.09.2001 (aktuelle Fassung)

§ 2 HSAÖGwVO

Bibliographie

Titel
Verordnung über bestimmte Hochschulaufgaben in der Krankenversorgung und im öffentlichen Gesundheitswesen
Redaktionelle Abkürzung
HSAÖGwVO,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22210022500000

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über bestimmte Hochschulaufgaben in der Krankenversorgung und im öffentlichen Gesundheitswesen vom 7. Juli 1995 (Nds. GVBl. S. 229) außer Kraft.