Abschnitt 1 BBeVerRdErl
Bibliographie
- Titel
- Beginn von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen
- Redaktionelle Abkürzung
- BBeVerRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20462000000024
Ich bin damit einverstanden, daß Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse, die am Ersten eines Monats beginnen sollen, stets von diesem Tage an begründet werden, auch wenn am Ersten und ggf. an folgenden Tagen (Sonn- und Feiertagen, dienstfreien Samstagen) nicht gearbeitet wird. Entsprechendes gilt, wenn Arbeitnehmer oder Auszubildende zu einem anderen bestimmten Stichtag eingestellt werden sollen.
Die Bezugserlasse hebe ich auf.
An die
Dienststellen der nds. Landesverwaltung.