BBeVerRdErl,NI - Beginn Beschäftigungverh RdErl

Beginn von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen

Bibliographie

Titel
Beginn von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen
Redaktionelle Abkürzung
BBeVerRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20462000000024

RdErl. d. MF v. 9. 11. 1979 - 45 30 04/45 40 04

Vom 9. November 1979 (Nds. MBl. S. 1967)

- VORIS 20462 00 00 00 024 -

- GültL 38/189 -

Bezug:

  1. a)
    RdErl. vom 28.2.1963 (Nds. MBl. S. 136)
  2. b)
    RdErl. vom 14.11.1973 (Nds. MBl. S. 1681)
    - GültL 38/29, 132 -

Abschnitt 1 BBeVerRdErl

Bibliographie

Titel
Beginn von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen
Redaktionelle Abkürzung
BBeVerRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20462000000024

Ich bin damit einverstanden, daß Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse, die am Ersten eines Monats beginnen sollen, stets von diesem Tage an begründet werden, auch wenn am Ersten und ggf. an folgenden Tagen (Sonn- und Feiertagen, dienstfreien Samstagen) nicht gearbeitet wird. Entsprechendes gilt, wenn Arbeitnehmer oder Auszubildende zu einem anderen bestimmten Stichtag eingestellt werden sollen.

Die Bezugserlasse hebe ich auf.

An die
Dienststellen der nds. Landesverwaltung.